Nachricht

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kundschaft,

die Energiepreise sind gegenwärtig das beherrschende Thema und wieder einmal stellt es (nach CORONA) die Unternehmen vor extrem schwierige Herausforderungen und Aufgaben.

Die Bundesregierung hat zwar einen "Gaspreisdeckel" beschlossen, dieser ist jedoch bis dato weder exakt beziffert noch in Kraft gesetzt. Darüber hinaus droht bereits jetzt wegen "Ungerechtigkeit aufgrund der Höhe" gegenüber den anderen EU-Ländern Ungemach in Brüssel.


Die dringend notwendige Deckelung des Strompreises bzw. die Abkopplung vom Gaspreis ist immer noch nicht beschlossen und Altverträge mit den Energieversorgern laufen mehr und mehr aus; so auch für unser Unternehmen.

Diese exorbitante Teuerung im Bereich Energie ist für unsere Unternehmung aus eigenen Roherträgen nicht mehr kompensierbar; erst recht nicht in einer aufkommenden Rezession.

Folglich sehen wir uns gezwungen, ab dem 01.11.2022 einen Energiekostenzuschlag (EKZ) von 1,95% pro Auftrag in Rechnung stellen zu müssen.


Selbstverständlich werden auch unserer Angebote den Energiekostenzuschlag ab dem 01.11.2022 beinhalten.


Wir bedauern diesen Schritt sehr, sehen jedoch gegenwärtig keine andere Möglichkeit der Kompensation und geben gleichermaßen den dringenden Rat in ähnlicher Weise zu verfahren.


Selbstverständlich werden wir die weitere Entwicklung beobachten und den Energiekostenzuschlag reduzieren bzw. aufheben, sobald es die Preisentwicklung bei den Energiekosten wieder zulässt.


Wir hoffen sehr, dass Sie uns als zuverlässiger Partner die Treue halten und bitten nochmals um Verständnis für diesen alternativlosen Schritt.


Vielen Dank

 

Heinrich Dittmar GmbH & Co. KG